Einfluß der Regionalplanung auf die gemeindliche Bauleitplanung.

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SEBI: 76/1814

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Das Bundesbaugesetz gewährt den Gemeinden die Eigenverantwortung in der gemeindlichen Bauleitplanung; andererseits haben diese die Bauleitplanung den Zielen der Raumordnung und der Landesplanung anzugleichen. In diesem Spannungsfeld ist die Gefahr groß, daß die Regionalplanung Gegenstände der städtischen Planung mitregelt. Anhand der Planungsgesetze der Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen zeigt die Studie auf, daß im wesentlichen regionalplanerische Festsetzungen die räumliche Struktur der Gemeinden bestimmen. Die Selbstverwaltungsgarantie des Art. 28 II GG gewährt jedoch den Gemeinden direkt ein Mitwirkungsrecht an der Regionalplanung. Das Maß kommunaler Beteiligung ist zwar verfassungsmäßig auf einen Mindeststandard beschränkt, indes steht es im Ermessen der Landesgesetzgebung, die Beteiligungsrechte zu erweitern.

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Planungshoheit, Selbstverwaltungsrecht, Bauleitplanung, Regionalplanung, Stadtplanung, Bauplanungsrecht, Planung, Recht, Verwaltung

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Münster: (1974), XXIII, 158 S., Lit.(jur.Diss.; Münster 1974)

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Planungshoheit, Selbstverwaltungsrecht, Bauleitplanung, Regionalplanung, Stadtplanung, Bauplanungsrecht, Planung, Recht, Verwaltung

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