Gestuftes atomrechtliches Genehmigungsverfahren und Bürgerbeteiligung.
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1985
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SEBI: 86/1970
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Zusammenfassung
Im Gegensatz zu sonstigen planungsrechtlichen Verfahren (z. B. im Baurecht, Fernstraßengesetz usw.), die ihren Abschluß in einem Planfeststellungsbeschluß finden, der den gestuften Planungsvorgang abschließt und einen Verwaltungsakt darstellt, ist im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren ein Entscheidungskomplex - der Genehmigungsvorgang - in mehrere selbständige Teilakte gespalten, die ihrerseits allesamt Verwaltungsakte sind. Die Elemente des gestuften atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens sind der Vorbescheid und die Teilgenehmigung. Der Autor setzt sich ausführlich mit den Auswirkungen dieser Teilentscheidungen im gestuften atomrechtlichen Genehmigungsverfahren auseinander. Da das Genehmigungsverfahren eine Bürgerbeteiligung voraussetzt, geht er im einzelnen auf die Auslegung der genehmigungsrechtlichen Unterlagen und die Durchführung (Klagen usw.) der Beteiligungsrechte ein. Unter anderem wird geprüft, ob eine Verbandsklage im Atomrecht möglich ist. kp/difu
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Berlin: Duncker & Humblot (1985), 183 S., Abb.; Lit.(jur.Diss.; Münster 1984)
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Serie/Report Nr.
Münsterische Beiträge zur Rechtswissenschaft; 6