Die europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung.
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1983
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IRB: Z 1049
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Zusammenfassung
Der Europarat hat den Entwurf einer europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung verabschiedet. Die Mitgliedsländer müssen mindestens 20 §§ der Charta, die hier im Wortlaut wiedergegeben wird, von denen mindestens 10 zu den Grundprinzipien zählen müssen, unterzeichnen. Die Charta wird als Anstoß zur Besinnung über die schweizerische kommunale Selbstverwaltung genommen und die hohen Maßstäbe als Grundlage für z.B. das Verhältnis zwischen Gemeinden und Kantonen genommen. Die Schweizer Bundesverfassung garantiert nicht ausdrücklich die Gemeindeautonomie, es ergeben sich daher Probleme für die Schweiz aus dem Chartaentwurf. hg
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Schweizerisches Zentralblatt für Staats- und Gemeindeverwaltung 84(1983) Nr.3, S.97-113, Abb., Lit.