Die gewerberechtlichen Prüfungsbestimmungen für Wohnungsunternehmen - Bauträger und Baubetreuer.
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
ZZ
item.page.orlis-pl
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
SEBI: 86/1676
item.page.type
item.page.type-orlis
DI
relationships.isAuthorOf
Abstract
Am Ende der sechziger Jahre machten kriminelle Geschäftspraktiken von Bauträgern, Baubetreuern und Generalbauunternehmen Schlagzeilen.Nach dem sogenannten "Schneeballsystem" verpflichtete sich der Bauherr, für den Bau seines Eigenheims finanzielle Vorleistungen zu erbringen, die vom Bauträger usw. jedoch nicht für die Erstellung dieser Heime, sondern für die Finanzierung bereits älterer Bauverpflichtungen verwandt wurden.Dieses System warf solange keine Probleme auf, wie den Wohnungsunternehmen genügend Folgeverträge zur Verfügung standen.Blieben die Folgeverträge aus und war der Konkurs unabwendbar, waren in der Regel auch die Vorauszahlungen verloren.Der Gesetzgeber reagierte auf diese Entwicklung mit der gewerberechtlichen Erlaubnispflicht in Pargr. 34c Gewerbeordnung und 1975 mit der Einführung einer besonderen gewerberechtlichen Prüfungspflicht, die in der Makler- und Bauträgerverordnung geregelt ist.Aufgabe der Arbeit ist es, die für die Praxis der Wohnungsunternehmen und den Schutz der Auftraggeber wichtige Prüfung auf ihre Wirkungen hin empirisch zu untersuchen. kp/difu
Description
Keywords
Wohnungsbau, Gewerberecht, Wohnungsbauunternehmen, Gewerbeüberwachung, Bauträger, Baubetreuung, Befragung, Wohnungsmarkt, Prüfung, Gewerbe, Verwaltungsrecht, Bebauung, Wohnungswesen, Recht, Wirtschaft
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
Bremen: (1985), XXIV, 281 S., Abb.; Lit.(jur.Diss.; Bremen 1985)
item.page.pageinfo
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
Wohnungsbau, Gewerberecht, Wohnungsbauunternehmen, Gewerbeüberwachung, Bauträger, Baubetreuung, Befragung, Wohnungsmarkt, Prüfung, Gewerbe, Verwaltungsrecht, Bebauung, Wohnungswesen, Recht, Wirtschaft