Sachliche und räumliche Schwerpunktbildung in der Agrarstrukturpolitik in Bayern.

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BBR: Z 703
SEBI: Zs 2548-4
IRB: Z 885

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Zusammenfassung

Verf. legt zunächst die Ziele und Maßnahmen der Agrarstrukturpolitik in Bayern dar höchste sachliche Priorität besitzt die Flurbereinigung, es folgen wasserwirtschaftliche und kulturbautechnische Maßnahmen, sodann die einzelbetriebliche Förderung. Die Mittelanforderung innerhalb der agrarstrukturellen Förderpolitik orientiert sich - nach vorheriger politischer und sachlicher Abstimmung mit Landesplanung und Wirtschaftsförderung - an landesspezifischen Zielen. Bei der Durchführung der Gemeinschaftsaufgabe werden, trotz der Mittelkürzungen durch den Bund, die sachlichen Prioritäten weitgehend gewahrt. Die räumliche Schwerpunktbildung erstreckt sich bei der einzelbetrieblichen Förderung und der Flurbereinigung vornehmlich auf benachteiligte Gebiete, bei der Dorferneuerung auf strukturell ungünstige Räume in Mittel- und Oberfranken und beim Teichbauprogramm auf Nordbayern. Die Verbesserungsvorschläge des Verf. für die Gemeinschaftsaufgabe zielen vor allem auf eine Maßnahmekonzentration und eine differenzierte Stimmengewichtung der Flächenstaaten gemäß der Bedeutung ihrer Agrarwirtschaften ab.

Beschreibung

Schlagwörter

Agrarstrukturpolitik, Gemeinschaftsaufgabe, Regionalpolitik, Flurbereinigung, Problemraum

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Informationen zur Raumentwicklung, Bonn (1978), H. 5/6, S. 371-379, Tab.

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Agrarstrukturpolitik, Gemeinschaftsaufgabe, Regionalpolitik, Flurbereinigung, Problemraum

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