Die Entwicklung des rheinland-pfälzischen Gemeindeverfassungsrechts.

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SEBI: 78/5637

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Eine der wichtigsten Aufgaben, vor die sich der Gesetzgeber des im Jahre 1947 entstandenen Landes Rheinland-Pfalz gestellt sah, bestand darin, den kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften, insbesondere den Gemeinden, eine neue Rechtsgrundlage zu geben, die das in der Landesverfassung gewährleistete Selbstverwaltungsrecht voll zur Durchführung bringen sollte.Eine Schwierigkeit bestand darin, daß im neuen Land Rheinland-Pfalz Bestandteile der alten Länder Bayern, Hessen, Preußen und Oldenburg vereinigt waren; jeder dieser Landesteile hatte ein oftmals erheblich voneinander abweichendes Gemeindeverfassungsrecht.Die Arbeit zeigt den Weg zu dem geltenden, weitgehend einheitlichen rheinland-pfälzischen Gemeindeverfassungsrecht auf, das die gemeindliche Selbstverwaltung in demokratischer Form verwirklicht.Dies drückte sich zum Beispiel in der dualistischen Gemeindeverfassung mit der Gemeindevertretung und dem Bürgermeister als Gemeindevorstand sowie in der Verklammerung von Gemeindevertretung und Gemeindevorstand aus. chb/difu

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Gemeinderecht, Kommunale Selbstverwaltung, Körperschaft, Gemeindevorstand, Bürgermeister, Kommunalrecht, Verfassungsrecht, Rechtsgeschichte, Kommunale Vertretungskörperschaft, Kommunalbediensteter

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Mainz: (1965), XI, 143 S., Lit.

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Gemeinderecht, Kommunale Selbstverwaltung, Körperschaft, Gemeindevorstand, Bürgermeister, Kommunalrecht, Verfassungsrecht, Rechtsgeschichte, Kommunale Vertretungskörperschaft, Kommunalbediensteter

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