Der Begriff des schlichten Verwaltungshandelns.
Cuvillier
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Cuvillier
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DE
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Göttingen
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ZLB: 2000/619
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DI
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Abstract
Das schlichte Verwaltungshandeln umfasst jede Handlung einer Behörde auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts, die auf Herbeiführung eines tatsächlichen Erfolgs gerichtet ist und dieser Bedingung für eine rechtliche Folge sein kann. Die Arbeit befasst sich mit der Frage, ob informales Verwaltungshandeln (z.B. der Verwaltungsakt oder verwaltungsrechtlicher Vertrag im Umwelt- oder Wirtschaftsrecht) in das bestehende System der administrativen Handlungsformen eingeordnet werden kann. Da die Fragestellung bis heute nicht eindeutig geklärt ist, analysiert die Autorin die Standpunkte der Literatur. kirs/difu
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XLIX, 247 S.