Immissionsschutz in der Bauleitplanung. Erläuterungen zum Abstandserlaß.
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SEBI: 84/4038-4
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Zusammenfassung
Der Abstandserlaß ist entworfen worden, um die zunehmende Bedeutung des Immissionsschutzes in der Arbeit der staatlichen Gewerbeaufsichtsämter auch in deren Stellungnahmen zu Bauleitplänen in möglichst einheitlicher Weise zum Ausdruck zu bringen. Er sollte dem Immissionsschutz in dem von den Gemeinden durchzuführenden Bauleitplanverfahren ein stärkeres Gewicht verleihen. Der Abstandserlaß muß daher den technischen Fortschritt in der Luftreinerhaltung und im Lärmschutz berücksichtigen. Aus diesem Grunde wurde ein besonderer Arbeitskreis der Gewerbeaufsicht beauftragt, die dem Abstandserlaß als Anhang beigefügten Abstandsliste dem fortgeschrittenen Stand der Immissionsschutz-Technik anzupassen und gleichzeitig eine Erläuterungsschrift zu erarbeiten, die für jede Betriebsart nähere Hinweise für die Abstandsbemessung enthält. Jede der in der Abstandsliste aufgeführten Betriebsarten wird in dieser Erläuterungsschrift durch eine "Kurztechnologie" beschrieben, die gleichzeitig die Gründe für die Notwendigkeit der Abstandsfestlegung und -bemessung angibt. geh/difu
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Abstandserlass, Immissionsschutz, Bauleitplanung, Luftreinhaltung, Lärmschutz, Umweltschutz, Stadtplanung/Städtebau, Flächennutzungsplanung
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Düsseldorf: Selbstverlag (1982), 103 S., Tab.; Lit.
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Abstandserlass, Immissionsschutz, Bauleitplanung, Luftreinhaltung, Lärmschutz, Umweltschutz, Stadtplanung/Städtebau, Flächennutzungsplanung