Der Diebstahl nach section 1 (1) des Theft Act 1968 im Rechtsvergleich mit § 242 Abs. 1 StGB .

Brazel, Caroline
Kovac
Keine Vorschau verfügbar

Datum

2012

item.page.journal-title

item.page.journal-issn

item.page.volume-title

Herausgeber

Kovac

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Hamburg

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

ZLB: R 944/256

Dokumenttyp

Dokumenttyp (zusätzl.)

DI
RE

Zusammenfassung

Insbesondere im die globalisierte Wirtschaft begleitenden Zivilrecht steigt die Anzahl transnationaler Regelungen. Durch grenzüberschreitende Kriminalität entsteht jedoch auch vermehrt das Bedürfnis nach einer Harmonisierung auf dem Gebiet des Strafrechts. Obwohl das Strafrecht als Spiegel der Werte und Normen einer Gesellschaft das am stärksten national verankerte Rechtsgebiet darstellt, ist eine Angleichung strafrechtlicher Vorschriften nicht undenkbar, treten doch in Gesellschaften mit ähnlichem ökonomischen und technischen Entwicklungsstand auch ähnliche Probleme auf. Zwar mag eine Harmonisierung der Diebstahlsstrafbarkeit in ihrer Dringlichkeit hinter Gebieten wie der organisierten Kriminalität oder dem Terrorismus zurücktreten. In der deutschen wie der britischen Kriminalstatistik rangiert der Diebstahl aber mit großem Abstand auf Platz 1 aller begangenen Straftaten. Vor diesem Hintergrund rückt die Arbeit das Diebstahlsrecht in den Fokus einer rechtsvergleichenden Untersuchung. Spätestens seit den höchstrichterlichen Entscheidungen Gomez und Hinks des House of Lords kommt dem Diebstahl im Rechtskreis des Common Law eine gänzlich andere Bedeutung zu als im deutschen Rechtssystem. Während das deutsche Recht streng zwischen Eigentums- und Vermögensstrafrecht unterscheidet, wurden im englischen Recht durch Konzeption der Delikte und Auslegung durch die Rechtsprechung Diebstahl, Unterschlagung und sogar Betrug vermischt und praktisch als Einheitstatbestand zusammengefasst. Die Autorin untersucht, ob entsprechend der Zielsetzung der Rechtsvergleichung aus den Erkenntnissen und Modellen des ausländischen, britischen Rechtssystems Schlussfolgerungen für den "deutschen" Diebstahl gezogen werden können. Es wird die Frage gestellt, ob in Anlehnung an das englische Recht eine Aufgabe der deutschen zweispurigen Grundkonzeption der Vermögensdelikte denkbar erscheint, oder ob Gefahren und Rechtsunsicherheiten die Vorteile einer solchen Vereinheitlichung überwiegen.

item.page.description

Schlagwörter

Zeitschrift

Ausgabe

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

287 S.

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

Schriftenreihe zum internationalen Einheitsrecht und zur Rechtsvergleichung; 27

Sammlungen