Die ministerielle Plangenehmigung für Anlagen sondergesetzlicher Wasserverbände. Ein Beitrag zum Selbstverwaltungsrecht dieser Wasserverbände.

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SEBI: CM 101

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Die Arbeit will aufzeigen, daß das Selbstverwaltungsrecht der sondergesetzlichen Wasserverbände anders als in der bisher üblichen Weise betrachtet und gehandhabt werden muß. Insbesondere wird dargelegt, daß sich der zuständige Minister bei der Beurteilung eines ihm zur Genehmigung vorgelegten Anlageplans weniger an einem staatlichen Verwaltungsinteresse zu orientieren hat, sondern vielmehr verpflichtet ist, die Grenzen des Tätigkeitsfeldes wasserverbandlicher Selbstverwaltung zu beachten und nicht zu überschreiten. Anhand dieser Grundsätze lassen sich verschiedene Leitlinien für das Verhältnis zwischen der Selbstverwaltung der sondergesetzlichen Wasserverbände und der Rechtsaufsicht der Aufsichtsbehörde aufstellen; hiernach ist die ministerielle Prüfung der Anlagepläne darauf beschränkt, ob die Pläne mit den Gesetzen und der Satzung im Einklang stehen. Ist dies der Fall, so müssen die Anlagepläne genehmigt werden; der Genehmigungsbehörde steht hier kein Ermessen zu. chb/difu

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Wasserverband, Selbstverwaltungsrecht, Plangenehmigung, Staatsaufsicht, Genehmigungsvorbehalt, Verwaltungsrecht, Wasserwirtschaft, Recht, Verwaltung

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Münster: Selbstverlag (1965), XV, 144 S., Kt.; Tab.; Lit.(wirtsch.Diss.; Münster 1964)

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Wasserverband, Selbstverwaltungsrecht, Plangenehmigung, Staatsaufsicht, Genehmigungsvorbehalt, Verwaltungsrecht, Wasserwirtschaft, Recht, Verwaltung

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