Arbeitshilfe Bebauungsplanung.
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DE
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Potsdam
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EDOC
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Abstract
Die Arbeitshilfe versteht sich als Sammlung praktischer Hinweise zur Bearbeitung von Bebauungsplänen, mit dem Ziel der sachgerechten und rechtssicheren Handhabung des Planungsinstruments für alle Beteiligten. Vor dem Hintergrund der erhöhten rechtlichen Anforderungen, bei gleichzeitiger Beschränkung rechtsaufsichtlicher Aufgaben soll sie als Richtschnur für eine einheitliche Rechtsanwendung im Land Brandenburg dienen und dazu beitragen, Planungsfehler
zu vermeiden und die Rechtssicherheit von Bebauungsplänen zu erhöhen. Gleichwohl ist
die Arbeitshilfe keine Verwaltungsvorschrift; sie macht keine Vorgaben, sondern enthält Hinweise
und Empfehlungen für die Gemeinden. Sie kann und soll auch keinen Kommentar zum
Baugesetzbuch ersetzen. Es bleibt Aufgabe der Gemeinden, für eine rechtssichere, anforderungsgerechte
und formal einheitliche Darstellungsweise ihrer Bebauungspläne Sorge zu tragen,
aus der Vielfalt der in der Arbeitshilfe angebotenen Möglichkeiten die für ihre Planungsziele
sinnvollen Angebote auszuwählen und im Bedarfsfall auch darüber hinauszugehen.
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