Grundrechtlicher Eigentumsschutz in der Europäischen Union. Das Eigentumsgrundrecht in der Rechtsordnung der EU, in der EMRK und in den Verfassungen Deutschlands, Italiens und Irlands.

Duncker & Humblot
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Duncker & Humblot

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DE

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Berlin

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ZLB: 97/1649

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Zusammenfassung

Die Dissertation versteht sich als Beitrag zur Analyse und Konturierung des grundrechtlichen Eigentumsschutzes in der EU. Zunächst gibt der Autor einen Überblick über die Entwicklung der Grundrechte im Rahmen der Unionsrechtsordnung. Es folgt eine Bestandsaufnahme des von der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) entwickelten unionsrechtlichen Eigentumsschutzes. Die Rechtsordnungen der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) und die Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten sind eine Basis für einen Vergleich mit den vom EuGH entwickelten Eigentumsgrundrechten. Der EuGH hat in seiner Grundsatzentscheidung von 1979 zum gemeinschaftsrechtlichen Eigentumsgrundrecht Deutschland, Italien und Irland als exemplarische Vergleichsgrundlage für den Eigentumsschutz herangezogen. Deutschland und Italien verfügen seit 1949 bzw. 1947 über normierte Grundrechtskataloge, deren Einhaltung gegenüber den Gesetzgebern von unabhängigen Verfassungsgerichten kontrolliert wird. Auch die Republik Irland ermöglicht seit 1937 die gerichtliche Kontrolle von Parlamentsgesetzen. kirs/difu

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241 S.

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Schriften zum Europäischen Recht; 32