Die Stellung Hamburgs in der Verfassung des Alten Deutschen Reiches.
Hut
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Hut
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DE
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München
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ZLB: 2006/490
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DI
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Abstract
Die Untersuchung gibt einen Überblick zur Stellung der Stadt Hamburg in der Verfassung des alten deutschen Reiches, im Zeitrahmen von etwa 800 bis 1806. Diese zeitliche Dimension von rund 1000 Jahren macht zwar eine an chronologischen Gesichtspunkten orientierte Darstellung erforderlich, will aber keine vollständige Aufzählung der Einzelheiten geben. Vielmehr ist es Ziel der Arbeit zu zeigen, was Hamburg für das Reich und umgekehrt das Reich für Hamburg bedeutete. Unter "Verfassung" wird dabei nicht oder nicht in erster Linie das geschriebene Recht verstanden, sondern die praktizierte Verfassungswirklichkeit und zwar im Hinblick auf die Herrschaftsverhältnisse, die gegliedert nach Zeitabschnitten im ersten Kapitel untersucht werden. Die folgenden sechs Kapitel zu den Themen Reichstag, Gerichts-, Militär-, Finanz-, Wirtschafts- und Religionswesen sind nach gleichem Muster aufgebaut, vorab wird der reichsrechtliche Rahmen skizziert und anschließend wird Hamburg in diesen Zusammenhang gestellt. goj/difu
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III, 206 S.
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Rechtswissenschaften