Umweltverträglichkeitsprüfung auch für die Regionalpläne?

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SEBI: Zs 237-4
BBR: Z 700
IRB: Z 1003

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Abstract

Die "Projekt-UVP" der EG-Richtlinie und des zu erwartenden deutschen UVP-Gesetzes bleibt eine "amputierte UVP", wenn ihr nicht eine "Plan-UVP" und insbesondere eine UVP für Regionalpläne zur Seite gestellt wird. Die Raumordnung hat sich bisher zu sehr auf die "Integration einer 1. Stufe der UVP in Raumordnungsverfahren" konzentriert und sich zu wenig für die Durchführung von UVP's bei der Aufstellung/Fortschreibung von Regionalplänen engagiert. Die bislang schon praktizierte "Berücksichtigung ökologischer Belange" bei der Aufstellung von Regionalplänen ist nicht als UVP zu interpretieren. Überraschenderweise hat sich bei der Verbandsanhörung zum Referentenentwurf des deutschen UVP-Gesetzes eine Lobby für eine Plan-UVP herauskristallisiert, die jedoch nicht von der Raumordnung ausgeht. Vor dem Hintergrund einiger ernst genommener Argumente der Planungspraxis zur Regionalplan-UVP wird ein Vorschlag für einen Praxis-Test einer solchen Regionalplan-UVP in einigen Modell-Regionen gemacht. Die dabei zu gewinnenden Erfahrungen sollten dann, bei einer späteren Verankerung der Regionalplan-UVP im Rahmen einer - zweifellos zu erwartenden

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Umweltverträglichkeitsprüfung, Gesetzgebung, Regionalplanungsprogramm

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Raumforschung und Raumordnung, Köln 46(1988), H.4, S.172-174, Lit.

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Umweltverträglichkeitsprüfung, Gesetzgebung, Regionalplanungsprogramm

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