Notwendigkeit einer interdisziplinären Zusammenarbeit in den Fachbereichen Denkmalschutz und Naturschutz. Vortrag anläßlich des Expertengesprächs beim Deutschen Heimatbund am 3. August 1983 in Bonn.

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SEBI: Zs 2772-4
IRB: Z 911
BBR: Z 250

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Zusammenfassung

Naturschutz und Denkmalschutz haben ein gemeinsames Ziel, nämlich die Erhaltung und Pflege der Umwelt des Menschen. Gefahren und Verluste an Zeugnissen der Natur und der Geschichte sollen abgewehrt werden. Im Laufe der Zeit haben sich für das jeweilige Fachgebiet unterschiedliche Denk- und Arbeitsweisen herausgebildet. Während sich der Denkmalschutz nahezu ausschließlich auf die Erhaltung des historischsen Dokuments, das Einzelobjekt, gegebenenfalls auch seine Umgebung innerhalb der vom Menschen geprägten Kulturlandschaft konzentriert, gehört es u.a. zu den Zielsetzungen des Naturschutzes, die Natur- und die Kulturlandschaft in ihrer Gesamtheit oder in ihren einzelnen Teilen zu schützen. Es ist demnach mehr als berechtigt, sich mit den Möglichkeiten einer interdiszipliären Zusammenarbeit verschiedener Fachdisziplinen zu befassen. (-y-)

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Schlagwörter

Naturschutzgesetz, Denkmalschutzgesetz, Denkmalpflege, Naturdenkmal, Baudenkmal, Gartendenkmalpflege, Historischer Garten, Interessenkonflikt, Zusammenarbeit, Stadterneuerung, Denkmalschutz, Umweltpflege, Naturschutz

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Das Gartenamt, Hannover 34(1985), Nr.7, S.522-523

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Naturschutzgesetz, Denkmalschutzgesetz, Denkmalpflege, Naturdenkmal, Baudenkmal, Gartendenkmalpflege, Historischer Garten, Interessenkonflikt, Zusammenarbeit, Stadterneuerung, Denkmalschutz, Umweltpflege, Naturschutz

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