Energetische Perspektive denkmalgeschützter Wohnungsbauten. Studie.

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Berlin

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Im Grundsatz ist festzuhalten, dass sämtliche, auch auf nicht unter Denkmalschutz stehende Gebäude, anwendbaren bau- und anlagentechnischen Maßnahmen auch auf unter Denkmalschutz stehende Bauten anwendbar sind. Allerdings ist hier grundsätzlich im Einzelfall zu prüfen, welche der Maßnahmen geeignet sind, bei "maximalem" Sanierungsumfang, minimale bzw. aus Sicht des Denkmalschutzes optimale Ergebnisse zu erzielen. Es kann beispielsweise aufgezeigt werden, dass eine Reihe anlagentechnischer Maßnahmen durchaus geeignet sind, bei merklicher Reduzierung der spezifischen Energiebedarfe, auch im Falle denkmalgeschützter Wohnungsbauten berücksichtigt zu werden oder, wie im Fall einer Einbindung von Blockheizkraftwerken, passende Kompensationsmaßnahmen in energetischer Hinsicht darstellen. Dem entgegen stehen häufig insbesondere solche sowohl bau- wie auch anlagentechnische Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das äußere Erscheinungsbild eines Gebäudes auswirken (können). Ziel des Denkmalschutzes ist es, herausragende Gebäude(ensembles) und Baustile zu erhalten. Dies wurde allerdings bislang als Hemmnis einer energetischen Ertüchtigung angesehen. Allerdings sollte aus Sicht der Autoren bei künftigen Sanierungsmaßnahmen auch berücksichtigt werden, welche Chancen eine adäquate Sanierung denkmalgeschützter Bauten mit sich bringt. So kann gerade eine energetische Ertüchtigung auch zum Erhalt und zur Konservierung erhaltenswerter Strukturen beitragen, da diese sich positiv auswirkende bauphysikalische Implikationen mit sich bringen. Zudem rückt gegenwärtig die Frage steigender Betriebskosten bei Wohnungsbauten verstärkt in den Mittelpunkt. Um jedoch auch künftig eine Nutzung und damit den Fortbestand solcher Gebäude gewährleisten zu können, darf dieser Aspekt der "2. Miete" nicht unberücksichtigt bleiben.

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37 S.

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IBA Berlin 2020