Über den Schutz von Alleen.
Nomos
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Datum
2006
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Herausgeber
Nomos
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Baden-Baden
Sprache
ISSN
0943-383X
ZDB-ID
Standort
ZLB: 4-Zs 4358
TIB: ZO 9840
TIB: ZO 9840
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Alleen sind Teil unserer Umwelt und Opfer unserer Umwelt. Als Bauteil von Straßen oder Bestandteil von Parks stehen sie als Kultur- und Umweltgut im Spannungsverhältnis zwischen Straßenrecht, Naturschutzrecht und Denkmalschutzrecht. Denkmalwerte Alleen müssen nach den Vorgaben des internationalen und europäischen Kulturgüterschutzrechts nach dem jeweiligen Landesdenkmalschutzrecht geschützt und erhalten werden. Alleen sind Teil der natürlichen Lebensgrundlagen (Art. 20a GG), die nach dem Naturschutzrecht des Bundes und der Länder Schutz genießen. So weit Alleen geschützte Landschaftsbestandteile sind, werden in aller Regel Ausnahmen vom Verbot der Beseitigung nach § 29 112 BNatSchG nur zugelassen, wenn sie aus zwingenden Gründen der Verkehrssicherheit durchgeführt werden. Der Denkmalschutz kann hiervon im Einzelfall profitieren, so dass Naturschutz, Denkmalschutz und Straßenbau Partner sind. difu
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Schlagwörter
Zeitschrift
Zeitschrift für Umweltrecht
Ausgabe
Nr. 6
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 304-310