Über den Schutz von Alleen.

Hönes, Ernst-Rainer
Nomos
Keine Vorschau verfügbar

Datum

2006

item.page.journal-title

item.page.journal-issn

item.page.volume-title

Herausgeber

Nomos

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Baden-Baden

Sprache

ISSN

0943-383X

ZDB-ID

Standort

ZLB: 4-Zs 4358
TIB: ZO 9840

Dokumenttyp (zusätzl.)

Zusammenfassung

Alleen sind Teil unserer Umwelt und Opfer unserer Umwelt. Als Bauteil von Straßen oder Bestandteil von Parks stehen sie als Kultur- und Umweltgut im Spannungsverhältnis zwischen Straßenrecht, Naturschutzrecht und Denkmalschutzrecht. Denkmalwerte Alleen müssen nach den Vorgaben des internationalen und europäischen Kulturgüterschutzrechts nach dem jeweiligen Landesdenkmalschutzrecht geschützt und erhalten werden. Alleen sind Teil der natürlichen Lebensgrundlagen (Art. 20a GG), die nach dem Naturschutzrecht des Bundes und der Länder Schutz genießen. So weit Alleen geschützte Landschaftsbestandteile sind, werden in aller Regel Ausnahmen vom Verbot der Beseitigung nach § 29 112 BNatSchG nur zugelassen, wenn sie aus zwingenden Gründen der Verkehrssicherheit durchgeführt werden. Der Denkmalschutz kann hiervon im Einzelfall profitieren, so dass Naturschutz, Denkmalschutz und Straßenbau Partner sind. difu

item.page.description

Schlagwörter

Zeitschrift

Zeitschrift für Umweltrecht

Ausgabe

Nr. 6

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S. 304-310

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

Sammlungen