Gender Budgeting in der österreichischen Bundesverfassung. Fortschritt oder Falle?
Bund-Verl.
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Bund-Verl.
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DE
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Frankfurt/Main
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0342-300X
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ZLB: 4-Zs 684
BBR: Z 418
IRB: Z 1289
TIB: Z 756
BBR: Z 418
IRB: Z 1289
TIB: Z 756
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Abstract
Österreich wurde und wird oftmals als ein besonders erfolgreiches Beispiel für die Umsetzung von Gender Budgeting dargestellt, weil es gelang, im Verlauf der Finanzverfassungsreform die "tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern" (Art. 13 Abs. 3 BV-G) in der österreichischen Bundesverfassung zu verankern. Dieses Gesetz trat 2009 in Kraft, gilt für alle föderalen Ebenen und bedeutet, dass Gender Budgeting auf gleicher Ebene wie die Ziele des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts oder nachhaltig organisierte Budgets (Art. 13 Abs. 2 B -VG) verankert ist. Dennoch tritt die Frage auf, ob diese gesetzlichen Änderungen per se bereits ein Erfolg waren. Der Beitrag untersucht die Entwicklung von Gender Budgeting seit dem ersten Aufkommen in den 1990er Jahren bis hin zur zweiten Etappe der Haushaltsrechtsreform im Jahr 2013.
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WSI-Mitteilungen
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Nr. 1
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S. 51-58