Umweltschutz als Freistellungsgrund im Gemeinschaftskartellrecht. Die Anwendbarkeit der Art. 85 Abs. 1 und 3 EGV auf Kooperationen zugunsten des Umweltschutzes am Beispiel der Abfallwirtschaft.

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DE

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Trier

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ZLB: 99/3725

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Zusammenfassung

Es wird die gemeinschafts-kartellrechtliche Zulässigkeit umweltschutzbedingter Kooperation zwischen Unternehmen untersucht. Das bestehende Spannungsfeld zwischen Umweltschutz und Wettbewerbsfreiheit läßt sich am Beispiel des aufgrund § 6 Abs. 3 der deutschen Verpackungsverordnung gegründeten Dualen System Deutschland (DSD) verdeutlichen. Die Verpackungsverordnung (VerpackVO) über die Vermeidung von Verpackungsabfällen sieht eine umweltgerechte Lösung vor, gestützt auf ein monopolistisches Erfassungs- und Verwertungssystem. Dagegen sieht das Gemeinschaftskartellrecht ein System vor, welches den gemeinsamen Markt vor Wettbewerbsverfälschungen schützt. Da § 6 Abs. 3 VerpackVO eine Zusammenarbeit von Unternehmen im Umweltbereich vorsieht, kann es zu wettbewerbsbeschränkenden Absprachen führen und folglich einen kartellrechtlichen Verstoß nach Art. 85 Abs. 1 des Europäischen Gemeinschaftsvertrages auslösen. kirs/difu

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186 S.

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Deutsches und internationales Wirtschaftsrecht; 19