Ausgewählte Rechtsfragen in bezug auf die Sanierung von Braunkohletagebaugebieten in den neuen Bundesländern.

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Leipzig

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ZLB: 96/3107-4
IfL: Z 552 - 1996,7

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Abstract

Der erste Teil der Ausführungen behandelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Wiedernutzbarmachung von vormaligen Flächen des DDR-Braunkohlentagebaus durch Restlochverfüllung. Er besteht aus einem Rechtsvergleich zwischen dem Bergrecht der DDR und bundesdeutschem Bergrecht, einer Abgrenzung zwischen Bergrecht und Abfallrecht bei Tagebaurestlochverfüllung im Zuge der Wiedernutzbarmachung und einer Übersicht über einschlägige Erlasse und Verordnung in den neuen Bundesländern. Im zweiten Teil wird die Anwendbarkeit der Freistellungsklausel des Umweltrahmengesetzes (Art.1 Par.4 Abs.3) diskutiert, vor allem hinsichtlich der Frage, ob die Freistellungsklausel generell für alle erforderlichen Maßnahmen der Braunkohlensanierung herangezogen werden kann, und damit beispielsweise auch für die Regelung des Wasserabflusses, den Auftrag von Mutterboden oder die Behebung von Eingriffen in das Landschaftsbild. Drei "rechtliche Skizzen" im Anhang behandeln den Zeitpunkt der Entlassung von Betrieben aus der Zuständigkeit der Bergbehörden im Prozeß der deutschen Vereinigung, die Prüfung der Planfeststellungspflicht für die im Zuge der Stillegung und Sanierung von DDR-Braunkohletagebauen entstehenden Gewässer und einige Aspekte des Gewässerschutzregimes im Zusammenhang mit der Flutung von Braunkohletagebauen. goj/difu

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ca. 100 S.

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UFZ-Bericht; 7/96