Bodenvorratspolitik der Gemeinden. Die Gemeinden haben ein hohes Maß an Verantwortung bei der Lösung örtlicher Baulandprobleme.

Krautzberger, Michael/Guettler, Helmut
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1983

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SEBI: Zs 643-4
BBR: Z 239b
IRB: Z 960

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Die Autoren referieren anhand von Fallbeispielen u.a. über Ergebnisse "einer zur Zeit laufenden Untersuchung zur Bodenmarktpolitik der öffentlichen Hand, die mit Unterstützung der kommunalen Spitzenverbände von der BfLR Bonn durchgeführt wird". Unter gemeindlicher Bodenvorratspolitik wird dabei "der vorausschauende gemeindliche Grunderwerb verstanden, vor allem für Zwecke des Wohnungsbaus, der Infrastruktur, der Gewerbeansiedlung, des Ersatz- und Tauschlandes" sowie der "Deckung des gemeindlichen Eigenbedarfs". Die weiterhin in Formen des Privatrechts stattfindende Bodenvorratspolitik wird hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit an zwei Erfahrungsberichten erläutert, an die sich die Darstellung einiger typischer Verfahrensmodelle anschließt. kr

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Städte- und Gemeindebund 38(1983)Nr.1, S.7-14, Abb., Lit.

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