Die Lehre von der Unrechtsunfähigkeit des Staates. Ein Beitrag zur Dogmatik des öffentlichen Ersatzleistungsrechts.
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SEBI: 77/3007
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Zusammenfassung
Das geltende Staatshaftungsrecht knüpft beim Anspruch aus Amtshaftung gem. PAR. 839 Bürgerliches Gesetzbuch in Verbindung mit Art. 34 Grundgesetz an eine Haftungsübernahme des Staates für den deliktischen Anspruch gegen den Amtswalter an. Dieser Anknüpfung an Amtswalterunrecht lag die Lehre von der sog. ,,Unrechtsunfähigkeit des Staates'' zugrunde. Der Verfasser dieser rechts- und staatstheoretischen Arbeit zeigt auf, daß diese Lehre von einer Staatsauffassung ausging, nach der entweder der Staat über dem Recht stand (Absolutismus) oder die Rechtsidee selbst verkörperte. Das heutige Staatsverständnis beruht dagegen auf der Vorstellung, daß der Staat selbst Unrecht tun kann. Entsprechend gehen Kommissionsentwürfe und Referentenentwürfe für eine Reform des Staatshaftungsrechts davon aus, daß an Stelle der Haftung für Amtswalterunrecht die für Staatsunrecht treten muß. ud/difu
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Staatshaftung, Amtswalterunrecht, Staatsunrecht, Theorie, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht
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Köln: Heymann (1977), XXXVIII, 136 S., Lit.(jur.Diss.; Mannheim 1976)
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Staatshaftung, Amtswalterunrecht, Staatsunrecht, Theorie, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht
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Erlanger juristische Abhandlungen; 19