Die gemeindeverfassungsrechtliche Entwicklung im Bundesgebiet.
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1953
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SEBI: CB 429
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Zusammenfassung
Der Verfasser behandelt neben der verfassungsrechtlichen Zielsetzung des Gemeinderechts und der Rechtszersplitterung im Gemeindeverfassungsrecht die Problematik der Beziehungen zwischen Bund und Gemeinden Beziehungen ergeben sich sowohl bei der Ausführung von 75Prozent aller Bundesgesetze als auch bei deren inhaltlicher Gestaltung. In der Verwaltung ist dies besonders auf den Gebieten der Organisation, Intervention und Finanzhilfe festzustellen. Bei der Ausführung erwachsen den Gemeinden zunehmend größere Aufwendungen, auch sind sie materiell in beträchtlichem Umfang von der Bundesgesetzgebung betroffen. Es ist mit der Allzuständigkeit nicht zu vereinbaren, wenn die Erfüllung von Selbstverwaltungsangelegenheiten durch Häufung von Auftragsangelegenheiten ohne hinreichende Regelung der Kostendeckung erschwert wird. Zu den Aufgaben des Bundes gehört es, die Auswirkung der Gesetze für die Gemeinden zu überprüfen. Generell entbehren die Beziehungen zwischen Bund und Gemeinden noch der rechtlichen Gestaltung.
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Bad Godesberg, (1953) 23 S.