Die Zulässigkeit der Regelung von Lohn und Arbeitszeit in Betriebsvereinbarungen.

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Frankfurt/Main

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ZLB: 2001/2297

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DI

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Abstract

Die heutige Arbeitslosenquote ist auch auf Koalitionen zurückzuführen, die mit ihren Tarifverträgen betriebliche Verhältnisse ignorieren. Daher wird gefordert, Lohn und Arbeitszeit im Betrieb zu regeln. Die Rechtswissenschaft hilft hier weiter: Nach überwiegender Ansicht darf in Betriebsvereinbarungen grundsätzlich alles geregelt werden, was in Tarifverträgen vereinbart werden kann. Die Abhandlung erschöpft sich nicht in einer dogmatischen Prüfung, sondern zeigt Entwicklungslinien der Tarif- und Betriebsebene auf, legt also einen Schwerpunkt auf die rechtshistorische Darstellung. Der Verfasser kommt dabei zu dem Schluss, dass die heute herrschende Ansicht gegen die Ratio beider Ebenen verstößt. difu

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346 S.

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Zivilrechtliche Schriften. Beiträge zum Wirtschafts-, Bank- und Arbeitsrecht; 30