Eine Zukunft für gemeinnützige Träger. Anmerkungen zur Reform des Wohnungsgemeinnützigkeitsrechts.
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IRB: Z 925
SEBI: Zs 2343-4
BBR: Z 478
SEBI: Zs 2343-4
BBR: Z 478
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Zusammenfassung
Im Auftrag der Ministerkonferenz der ARGEBAU hat eine Bund-Länder-Kommission am 14.10.83 "Vorschläge zur Änderung des Wohnungsgemeinnützigkeitsrechts" vorgelegt. Anlass dazu war die geplante Novellierung des geltenden, aus dem Jahr 1940 stammenden Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG); inzwischen haben sich zahlreiche Interessenvertreter zu Wort gemeldet. Die Bedenken und Anregungen, die im Beitrag diskutiert werden, gehen von der These aus, dass gemeinnützige Träger nur dann eine Zukunft haben, wenn sie sich in Anknüpfung an ihre Tradition wieder ihrer ordnungspolitischen Besonderheiten bewusst werden und ihre sozialen und kulturellen Aufgaben reaktivieren. hez
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Wohnungsrecht, Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, Sozialbindung, Genossenschaft, Novellierung, Gesetzesänderung, Stellungnahme, Wohnungsunternehmen, Wohnungswirtschaft, Zukunftsperspektive
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Arch + 16(1984)Nr.74, S.17-18, 20, 23-24, Abb., Lit.
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Wohnungsrecht, Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, Sozialbindung, Genossenschaft, Novellierung, Gesetzesänderung, Stellungnahme, Wohnungsunternehmen, Wohnungswirtschaft, Zukunftsperspektive