Vertrauen ist das beste Fundament. Konfliktlösung.

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Schwäbisch-Hall

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0723-8274

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ZLB: Kws 740 ZB 6798

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Abstract

Windenergieanlagen (WEA) sind nicht nur ein Beitrag zum Klimaschutz, sondern sie bieten auch strukturpolitisches Potenzial und leisten einen Beitrag zur regionalen Wertschöpfung. Voraussetzung ist, dass Standort, die Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und der Anschluss an das Verkehrs- sowie Stromnetz zur Verfügung stehen. Will eine Kommune die Windkraft auf ihrem Gebiet begrenzen, kann sie das mit einer planerischen Steuerung (Teilflächennutzungsplan). Über die Ansiedlung von Windenergieanlagen gibt es in Kommunen oft Streit, denn es zeigen sich zahlreiche Konfliktfelder, wie das in dem Beitrag vorgestellte Beispiel des Teilortes Gersbach der baden-württembergischen Stadt Schopfheim zeigt. Doch Projektierer und Investoren tragen als Hauptakteure das wirtschaftliche Risiko und haben ein Interesse an einer zügigen und rechtssicheren Baugenehmigung. In Baden-Württemberg sind mit der Änderung des Landesplanungsrechts zum Windenergie-Ausbau den Kommunen neue planerische Aufgaben zugefallen. Dabei entstehen Konflikte durch Akteure aus den Bereichen Kommunen, Staat (Land), Private, Zivilgesellschaft und Wirtschaft. Die Mediation bietet die Chance, Konflikte zwischen Gemeindevertretern, Investoren, Bürgerschaft und Behörden schneller und kostengünstiger zu lösen als in gerichtlichen Auseinandersetzungen.

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Der Gemeinderat

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Nr. 9

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S. 62-63

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