Rechtsgrundlagen des Planungsinstrumentariums der englischen Regionalpolitik.
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SEBI: 80/3314-4
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Der Rechtsvergleich zwischen deutschem und englischem Raumordnungsrecht wird dadurch erschwert, daß ''regional policy'' kein Rechtsbegriff ist, sondern eher dem politisch-ökonomischen Bereich zugehörig ist. Obwohl auch in England Regionalpolitik und insbesondere regionale wirtschaftspolitik in der allgemeinen Regierungspolitik eine bedeutende Rolle spielen, ist dem englischen Rechts- und Verwaltungsdenken ein umfassendes Aufgabenverständnis wie in Deutschland fremd. Die Regionalisierung der nationalen Fachpolitiken wird eher als methodisches denn als rechtliches Problem angesehen; außerdem kommen im wesentlichen wirtschaftliche Gesichtspunkte zum Tragen. Trotzdem wird in der vorliegenden Arbeit der Versuch unternommen, im Hinblick auf eine Fortentwicklung des deutschen Rechts der Raumordnung und Landesplanung relevate Planungsinstrumente der englischen Regionalpolitik und einschlägige rechtliche Regelungen herauszuarbeiten. bp/difu
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Münster: 1974 45 S., Kt.; Lit.
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Forschungsbericht; 4