Staatliche Kapitalbeteiligungen an Unternehmen und das Beihilfenverbot gem. Art. 92 EG-V.
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DE
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Frankfurt/Main
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ZLB: 97/814
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Als Beihilfe sind nach dem Europäischen Gerichtshof sämtliche staatliche Geld- und Sachleistungen anzusehen, die einem Unternehmen zu dessen Unterstützung gewährt werden, sowie Maßnahmen, die die Belastungen mindern, welche ein Unternehmen normalerweise zu tragen hat. Der EG-Vertrag untersagt sie grundsätzlich, um Wettbewerbsverzerrungen auf dem europäischen Binnenmarkt zu verhindern (Art. 92). Der Autor erörtert eine in der Praxis schwer nachzuweisende Beihilfeform: die Subvention mittels staatlicher Kapitalbeteiligung. Hierbei tritt der Staat als Unternehmer bzw. Anteilseigner auf, ohne sich a priori marktkonform wie ein Privater zu verhalten, der Investitionen allein nach Rentabilitätsgesichtspunkten vorzunehmen gezwungen ist. Der Autor analysiert die verschiedenen Konstellationen von Unternehmensbeteiligungen und ihre Vereinbarkeit mit dem Beihilfenverbot (Anteilserwerb vom bisherigen Eigentümer, Neugründung eines Unternehmens, Kapitalerhöhung, Kapitalzuführung). Erörtert wird das Problem mittelbar staatlicher Investitionen und die Frage des Rechtsschutzes für benachteiligte Konkurrenten. gar/difu
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XXX, 234 S.
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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 1973