Mit den Hochwassergefahrenkarten HWGK schneller und leichter zum FLIWAS-Einsatz.
Gemeindetag Baden-Württemberg
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Gemeindetag Baden-Württemberg
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DE
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Stuttgart
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ZLB: 4-Zs 1723
BBR: Z 333
BBR: Z 333
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Abstract
Bedingt durch den Klimawandel treten Hochwasser und Überschwemmungen häufiger und heftiger als je zuvor auf. Das Innenministerium und das Umweltministerium des Landes Baden-Württemberg haben in Kooperation mit dem Gemeindetag, dem Städtetag, dem Landkreistag und dem Datenverarbeitungsverbund Baden-Württemberg (DVV BW) deshalb das Flut-Informations- und Warnsystem (FLIWAS) zum 1. Januar 2009 eingeführt. Mit dessen Hilfe kann eine Hochwasserabwehr in Städten und Gemeinden effizient, professionell und besonders auch interkommunal erfolgen. Die landesweit betreuende Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken (KIVBF) bietet laufend Schulungen für verschiedene Zielgruppen von FLIWAS-Anwendungen an und steht außerdem für Beratung vor Ort zur Verfügung. Außerdem hat die Fortbildungsgesellschaft für Gewässerentwicklung mbH (WBW) flächendeckend in Baden-Württemberg Hochwasserpartnerschaften eingerichtet, bei denen die Software FLIWAS vorgestellt. wird. Derzeit sind 30 Gemeinden, 25 Landkreise und 2 Stadtkreise Mitglieder im FLIWAS-Verbund. Demnächst stehen für alle wichtigen Gewässer des Landes Hochwassergefahrenkarten (HWGK) beziehungsweise die Hochwasserrisikomanagementpläne (HWRM) gemäß den Vorgaben der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie der Europäischen Union (EU) zur Verfügung. Die Aufstellung qualifizierter Hochwasseralarm- und Einsatzpläne (HWA+EP) sind nach dem Landeskatastrophenschutzgesetz (LKatSchG Paragraph 5 Abs. 2 Nr. 2) und für Betreiber von Hochwasserrückhaltebecken (HRB) nach der DIN 19700 erforderlich. Vor diesem Hintergrund wird aus der Praxis der Stadt Öhringen im Hohenlohekreis berichtet. Es wird aufgezeigt, dass erst mit der Überführung qualifizierter HWA+EP in FLIWAS sowie durch die Nutzung der HWGK in Verbindung mit dem kommunalen geografischen Informationssystem (GIS) eine effiziente, schnelle, einfache und auch interkommunale Hochwasserabwehr möglich ist.
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Journal
Die Gemeinde
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Nr. 11
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S. 402-405