GGVS, auch für Kleinmengen relevant. Transport gefährlicher Güter.
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
DE
item.page.orlis-pl
item.page.language
item.page.issn
0935-7688
item.page.zdb
item.page.orlis-av
IRB: Z 1747
item.page.type
item.page.type-orlis
relationships.isAuthorOf
Abstract
Der Transport großer Mengen gefährlicher Abfälle unterliegt dem Gefahrgutrecht. Als Teil dieses Gefahrgutrechts regelt die Gefahrgutverordnung Straße (GGVS), wann Abfalltransporte als solche zu kennzeichnen sind. Anhand einer Übersicht typischer Betriebsabfälle, wie sie bei einem Transport zu einer zentralen Sammelstelle anfallen, nimmt der Autor deren Klassifizierung nach Gefahrgutrecht vor und berechnet die erlaubte Höchstmenge, unterhalb derer ein derartiger Transport noch nicht als Gefahrguttransport zu kennzeichnen ist. Wird diese Menge überschritten, kann nicht von einer Ausnahmeregelung für Kleinmengen ausgegangen werden, und es sind keine Erleichterungen möglich.
Description
Keywords
Journal
Entsorgungs-Technik
item.page.issue
Nr.5/6
item.page.dc-source
item.page.pageinfo
S.42-44