Einwandern besonders geschützter Arten in den Gefahrenbereich von Vorhaben nach Bau und Inbetriebnahme.

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Heidelberg

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0172-1631

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ZLB: R 271 ZB 1160

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Abstract

Im zweiten Beitrag zum besonderen Artenschutzrecht bei genehmigten Vorhaben erfolgt eine rechtliche Bewertung der Situation, dass besonders geschützte Arten in den Gefahrenbereich genehmigter Anlagen einwandern, nachdem diese bereits in Betrieb genommen wurden bzw. mit deren Bau begonnen wurde. Außerdem wird der Frage nachgegangen, ob für andere Vorhabentypen das Gleiche gilt wie für die zunächst exemplarisch betrachteten Windenergieanlagen.

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Natur und Recht : Zeitschrift für das gesamte Recht zum Schutze der natürlichen Lebensgrundlagen und der Umwelt

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Nr. 10

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S. 653-658

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