Verwertung oder Beseitigung - zwei Behörden, zwei Meinungen!
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DE
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Wiesbaden
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1616-5829
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ZLB: Zs 4648-4
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Abstract
Wann ist ein Entsorgungsvorgang als Abfallverwertung und wann als Abfallbeseitigung einzustufen? In der Praxis wird oft ein und derselbe Entsorgungsvorgang von der für den Abfallerzeuger zuständigen Behörde als Beseitigungsmaßnahme beurteilt (wobei die Einhaltung von bestehenden Andienungs- und Überlassungspflichten reklamiert wird), wohingegen die für die Entsorgungsanlage zuständige Behörde davon ausgeht, dass es sich dabei um eine Abfallverwertung handelt. Gänzlich undurchsichtig wird die Situation, wenn die jeweiligen Behörden ihren unterschiedlichen Auffassungen in gegenläufigen Bescheiden (z.B. Überlassungsverfügungen, Verbrindungsverboten, bestätigten Entsorgungsnachweisen, Zuweisungsentscheidungen oder Anlagengenehmigungen) Ausdruck verleihen. difu
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Umweltpraxis
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Nr. 6
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S. 52-53