Beschlüsse kommunaler Vertretungskörperschaften. Analyse einer am Demokratieprinzip orientierten Handlungsform der Verwaltung.
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1990
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
SEBI: 91/3129
SEBI: 96/1049
SEBI: 96/1049
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
DI
Autor:innen
Zusammenfassung
Das Ziel der Arbeit ist die dogmatische Einordnung des Gemeindevertreterbeschlusses, vornehmlich im hessischen Recht. Das Kommunalverfassungsrecht anderer deutscher Flächenstaaten wird jedoch vergleichend herangezogen, soweit Abweichungen bestehen. Der Autor definiert zunächst den Gemeindevertretungsbeschluß als eine einen Willensbildungsprozeß abschließende Äußerung der Gemeindevertretung. Der Beschluß (auch der rechtswidrige) ist bis zu seiner Aufhebung für sämtliche Gemeindeorgane verbindlich; der Vollzug eines ausführungsbedürftigen fehlerhaften Beschlusses ist jedoch rechtswidrig. Da der Gemeindevertretung Behördeneigenschaft zukommt, sind Beschlüsse mit unmittelbarer Wirkung nach außen Verwaltungsakte. Dies gilt auch für die Wahl und Abberufung von Gemeindevorstehern. Zur Aufhebung eines Beschlusses kann je nach Klagebegehren neben einer Leistungs- und Feststellungsklage auch eine Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage sowie eine allgemeine Gestaltungsklage statthaft sein. lil/difu
item.page.description
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Marburg: (1990), XXX, 176 S., Lit.(jur.Diss.; Marburg 1990)