Die arbeitsschutzrechtlichen Grundpflichten des § 3 ArbSchG. Organisation- und Verfahrenspflichten, materiellrechtliche Maßstäbe und die rechtlichen Instrumente ihrer Durchsetzung.
Duncker & Humblot
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Duncker & Humblot
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DE
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Berlin
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ZLB: 2004/2966
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DI
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Abstract
Das Arbeitsschutzrecht ist durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) neugeordnet und modernisiert worden. Ein zentrales Ziel des ArbSchG liegt in der Stärkung der Eigenverantwortung der Betriebe für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten. Der Autor weist anhand der Grundpflichten des § 3 ArbSchG nach, dass der betriebliche Arbeits- und Gesundheitsschutz als Managementaufgabe auszugestalten ist, an der neben dem Arbeitgeber und den besonderen Funktionsträgern des Arbeitsschutzes auch Führungskräfte, Betriebsräte sowie die einzelnen Arbeitnehmer mitzuwirken haben. Es werden im einzelnen die rechtlichen Anforderungen der neuen Verfahrens- und Organisationspflichten vorgestellt, die prägend für das betriebliche Arbeitsschutzmanagement sind. Die Arbeit wird abgerundet durch eine Analyse der rechtlichen Instrumente zur Durchsetzung der Grundpflichten des § 3 ArbSchG. Der Autor problematisiert wichtige Rechtsfragen, die sich aus der aktuellen Debatte um die Deregulierung des Arbeitsschutzrechts ergeben. difu
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544 S.
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Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht; 231