Grundfragen der Entwicklung einer Raumordnung für die Ausschließliche Wirtschaftszone.
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Nomos
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DE
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Baden-Baden
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0943-383X
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ZLB: 4-Zs 4358
IRB: Z 1830
TIB: ZO 9840
IRB: Z 1830
TIB: ZO 9840
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Abstract
Im Rahmen der Novellierung des ROG durch das EAG-Bau vom 24.6.2004 ist dem Bund nach Maßgabe von § 18a ROG die Aufgabe übertragen worden, eine Raumordnung für die deutsche Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) in Nord- und Ostsee zu entwickeln. Die politische Initiative zur Konzipierung einer marinen Raumordnung geht auf den Beschluss der Ministerkonferenz für Raumordnung vom 3.12.2001 zurück. Darin wurden die norddeutschen Küstenländer gebeten, den Geltungsbereich ihrer Raumordnungspläne auf das Küstenmeer bis zur 12-Seemeilen-Grenze auszudehnen. Der Bund wurde aufgefordert, in Abstimmung mit den Ländern und Nachbarstaaten eine Raumentwicklungsstrategie für AWZ zu erarbeiten. Damit ist ein langjähriger Diskussionsprozess zu einem legislatorischen Abschluss gekommen. Eine ähnliche Entwicklung ist in den Niederlanden mit der 5. Note zur Raumordnung vom 15.12.2000 zu beobachten. Der an den Bund adressierte Auftrag, eine räumliche Ordnung für einen marinen Raum vorzugeben, ist nicht nur seevölker- und verfassungsrechtlich delikat, sondern stellt auch eine konzeptionelle Herausforderung für ein Instrumentarium dar, das bisher als Kernstück terrestrischer Planung galt. Sie wird auch Änderungsdruck auf das anlagenbezogene Zulassungsrecht erzeugen. difu
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Zeitschrift für Umweltrecht
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Nr. 4
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S. 176-184