Bergrechtliche Genehmigungsverfahren im Land Brandenburg.

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0178-3343

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IRB: Z 632

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Abstract

Die Gewinnung mineralischer Rohstoffe unterliegt im Land Brandenburg den Vorschriften des Bundesberggesetzes. Das bergbauliche Genehmigungsverfahren läßt sich in zwei Stufen unterteilen: Die Bergbauberechtigung und das Betriebsplanverfahren. Wer bergfreie Bodenschätze im Land Brandenburg gewinnen will, muß eine Berechtigung besitzen, die Privaten auf Antrag vom Oberbergamt erteilt wird und selbst wiederum in die drei Stufen der Erlaubnis zur Erkundung der Bodenschätze, der Bewilligung zu ihrer Gewinnung und der Bewilligung zur Begründung von Bergwerkseigentum gegliedert wird. Das Betriebsplanverfahren ermöglicht die Verwirklichung der aus der Bergbauberechtigung ableitbaren Rechte und mit der Gewinnung von Bodenschätzen zu beginnen. Hauptbetriebsplan, Rahmenbetriebsplan und Abschlußbetriebsplan sollen bei präventiver Kontrolle des Betriebs und laufender Betriebsüberwachung den Eingriff in Natur und Landschaft regeln sowie die Wiedernutzbarmachung und ordnungsgemäße Gestaltung der vom Bergbau in Anspruch genommenen Oberfläche sicherstellen. Neben der Naturschutzbehörde sind die Raumordnungsbehörde, das Landratsamt und die Forstbehörde am Verfahren zu beteiligen, nicht jedoch die Gemeinden.

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Die Naturstein-Industrie

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Nr.2

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S.26-31 (4 S.)

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