Die Durchsetzung politischer und politisierter Strafjustiz im Dritten Reich. Eine Analyse ihrer institutionellen, personellen und strafrechltichen Entwicklung, aufgezeigt am Beispiel des OLG-Bezirks Hamm unter schwerpunktmäßiger Zugrundelegung der Jahre 1933-1939.

Niermann, Hans-Eckhard
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Datum

1995

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DE

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Münster

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ZLB: 96/1999

Dokumenttyp (zusätzl.)

DI

Zusammenfassung

Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933 folgte die schrittweise Anpassung, Ausschaltung und Gleichschaltung aller politischer Gegner, Organisationen, Verbände, Parteien, staatlicher Ämter und Ministerien. Der Autor untersucht die Auflösung der zahllosen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und auf Eigeninitiative beruhenden Strukturen, die die Strafjustiz direkt oder indirekt betreffen. Diese wurde mit einer nationalsozialistischen Führungsspitze versehen bzw. neu gebildet. Kernbereiche wie Justiz, Verteidigung, Wirtschaft, Finanzen und Bildung wurden als erste umgebildet und umgeformt und dem Führerprinzip als Hierarchiestruktur total untergeordnet. Hitlers Augenmerk richtete sich im Sinne einer "Abrechnung" mit allen Gegnern auf eine Justiz, die ihm völlig ergeben war und für politische Prozesse den Deckmantel der Demokratie haben sollte. Am Beispiel des Oberlandesgerichts Hamm und des Sondergerichts Dortmund wird die Umstrukturierung der gesamten Justiz und die Auswirkung auf das Rechtssystem und das Rechtsverständnis analysiert, und zwar insbesondere am Beispiel der Hochverrats- und Heimtückeprozesse. mabo/difu

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720 S.

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