Die Zulässigkeit von Nebenbestimmungen bei Verwaltungsakten

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Abstract

Die Vielfalt der öffentlichen Verwaltung macht es erforderlich, den Verwaltungsakt als Hauptinstrument zur Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben einer Fülle von Modifizierungen zugänglich zu machen, was mit Nebenbestimmungen erreicht werden kann. Der Verfasser gliedert den Begriff der Nebenbestimmung auf in die Bedingung, die Auflage, die Befristung, den Widerrufsvorbehalt und den Vorbehalt einer nachträglichen Nebenbestimmung. An die sehr ausführliche Darstellung der fünf möglichen Erscheinungsformen, wobei auch auf die häufig sehr schwierige Abgrenzungsfrage eingegangen wird, schließt sich die Betrachtung der erforderlichen Rechtsgrundlagen an. Aus diesen Rechtsgrundlagen und aus den Grundrechten ergeben sich Schranken, die zu einer Unzulässigkeit von Nebenbestimmungen führen können. Die Rechtsfolgen einer solchen Unzulässigkeit bezieht der Verfasser in seine Untersuchung ein. ks/difu

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Verwaltungsakt, Nebenbestimmung, Bedingung, Auflage, Befristung, Widerrufsvorbehalt, Verwaltungsrecht

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München:(1968), 223 S., Lit.(jur.Diss.; Univ.München 1968)

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Verwaltungsakt, Nebenbestimmung, Bedingung, Auflage, Befristung, Widerrufsvorbehalt, Verwaltungsrecht

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