Einkreisung einer kreisfreien Stadt.
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1976
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SEBI: Zs 345-4
BBR: Z 212
IRB: Z 76
BBR: Z 212
IRB: Z 76
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Zusammenfassung
Die bisher kreisfreie Stadt Neuss ist durch Gesetz vom 10.9.1974 in den Kreis Grevenbroich, der den Namen Kreis Neuss erhalten hat, eingegliedert worden.Sie hat hiergegen Klage vor dem Verfassungsgerichtshof für das Land NRW erhoben.Mit Urteil vom 7.11.1975 (auszugsweiser Abdruck d.Urteils im Heft, S.207) wurde die Klage als unbegründet abgewiesen.Der Artikel gibt fast vollständig das Plädoyer wieder, das der Verfahrensbevollmächtigte der Stadt in der mündlichen Verhandlung vom 10.10.75 hielt.In ihm wurde auf grundsätzliche Fragen der verfassungsgerichtlichen Kontrolle von Neugliederungsgesetzen, der Bedeutung von Selbstverwaltungsgarantie und des Verhältnisses von Staat und Gemeinden eingegangen.
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Erscheinungsvermerk/Umfang
In: Städtetag, Stuttgart (1976), 4, S. 180-187