Die Auswirkungen der §§ 8 a-c BNatSchG auf das öffentliche Baurecht.
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Datum
1994
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Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
0340-7489
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 852
ZLB: Zs 2241
ZLB: Zs 2241
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Mit dem Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz vom 22.4.1993 wurden die Paragraphen 8 a-c neu in das Bundesnaturschutzgesetz eingefügt. Danach ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu klären, inwieweit damit verbundene Eingriffe vermeidbar sind und wie unvermeidbare Eingriffe durch Ersatzmaßnahmen am Ort oder in anderen Teilen der Gemarkung ausgeglichen werden können. Mit der Neuregelung sind zahlreiche Handhabungsprobleme aber auch Probleme der grundlegenden Einordnung der Paragraphen 8 a-c in das Baurecht verbunden. Sie werden im vorliegenden Beitrag in der Gliederung Grundzüge der Eingriffsregelung, Begriffsbestimmungen, Durchführung in der Planungspraxis diskutiert. Dabei werden unter anderem die unterschiedliche Handhabung im Bebauungsplan, im unbeplanten Innenbereich und im Außenbereich angesprochen. Eine räumliche Zweiteilung des Bebauungsplans in Baugebiet und Gebiet für Ausgleichsmaßnahmen ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Besondere Bedeutung kommt hier dem Landschaftsplan als Grundlage für die Festsetzungen im Bebauungsplan zu. Der letzte Abschnitt ist der Kostenermittlung und -verteilung auf die Grundstückseigentümer gewidmet.
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Schlagwörter
Zeitschrift
Baurecht
Ausgabe
Nr.4
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S.460-474