Die Berücksichtigung der wirtschaftlichen und sozialen Belange bei der Umsetzung des FFH-Rechts.
Nomos
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Nomos
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DE
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Baden-Baden
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0943-383X
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ZLB: 4-Zs 4358
IRB: Z 1830
TIB: ZO 9840
IRB: Z 1830
TIB: ZO 9840
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Abstract
Der Weg zu einem europäischen Habitatschutz ist steinig. Obwohl der vorgesehene Zeitplan für die Gebietsauswahl völlig verfehlt wurde, scheint nunmehr mit der Erstellung der Gemeinschaftsliste ein Meilenstein erreicht. Im Anschluss daran gilt es, ein effektives Schutzgebietsregime zu entwickeln. Hier werden die bei der Gebietsauswahl ausgeblendeten wirtschaftlichen und sozialen Belange zur zentralen Bewährungsprobe. Im Folgenden wird untersucht, an welcher Stelle und auf welche Weise sie Berücksichtigung finden können. Dass hier mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht und dem deutschen Recht zwei nicht immer identische Rechtssysteme kompatibilisiert werden müssen, stellt die besondere Herausforderung für den gleichfalls beschwerlichen Weg der europäischen Rechtsintegration dar. difu
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Zeitschrift für Umweltrecht
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Nr. 10
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S. 449-458