Erschließungsbeitrag: Teile von Erschließungsanlagen; Herstellung nach Wirksamwerden des Beitritts; Straßenausbaubeitrag; Abschnittsbildung; Willkürverbot; Vorteil; Urteilstenor; Aufhebung des Verwaltungsakts ohne Sachentscheidung.
Werner
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Datum
2003
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Herausgeber
Werner
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Düsseldorf
Sprache
ISSN
0340-7497
ZDB-ID
Standort
ZLB: 4-Zs 818
IRB: Z 1039
IRB: Z 1039
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
1) War eine Erschließungsanlage im Beitrittsgebiet vor dem 3.10.1990 bereits hergestellt worden, kann ein Erschließungsbeitrag auch dann nicht erhoben werden, wenn dieser Anlage nach dem 3.10.1990 weitere Teile hinzugefügt werden. 2) Die Sechs-Monats-Frist des § 113 Abs.3 Satz 4 VwGO beginnt mit dem Eingang der Behördenakten, die auf die erstmalige Verfügung des VerwG gem. § 99 VwGO vorgelegt werden. Sie beginnt nicht in jeder Instanz neu. 3) Die Tatbestandsvoraussetzungen des § 113 Abs.3 Satz 1 VwGO sind eng auszulegen und deshalb auf besonders gelagerte Fälle beschränkt. BVerwG, Urteil vom 18.11.2002 - 9 C 2/02. difu
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Schlagwörter
Zeitschrift
Zeitschrift für Miet- und Raumrecht
Ausgabe
Nr. 6
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 463-464