Erschließungsbeitrag: Teile von Erschließungsanlagen; Herstellung nach Wirksamwerden des Beitritts; Straßenausbaubeitrag; Abschnittsbildung; Willkürverbot; Vorteil; Urteilstenor; Aufhebung des Verwaltungsakts ohne Sachentscheidung.

Werner
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Datum

2003

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Herausgeber

Werner

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Düsseldorf

Sprache

ISSN

0340-7497

ZDB-ID

Standort

ZLB: 4-Zs 818
IRB: Z 1039

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

1) War eine Erschließungsanlage im Beitrittsgebiet vor dem 3.10.1990 bereits hergestellt worden, kann ein Erschließungsbeitrag auch dann nicht erhoben werden, wenn dieser Anlage nach dem 3.10.1990 weitere Teile hinzugefügt werden. 2) Die Sechs-Monats-Frist des § 113 Abs.3 Satz 4 VwGO beginnt mit dem Eingang der Behördenakten, die auf die erstmalige Verfügung des VerwG gem. § 99 VwGO vorgelegt werden. Sie beginnt nicht in jeder Instanz neu. 3) Die Tatbestandsvoraussetzungen des § 113 Abs.3 Satz 1 VwGO sind eng auszulegen und deshalb auf besonders gelagerte Fälle beschränkt. BVerwG, Urteil vom 18.11.2002 - 9 C 2/02. difu

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Schlagwörter

Zeitschrift

Zeitschrift für Miet- und Raumrecht

Ausgabe

Nr. 6

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S. 463-464

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

Sammlungen