BBauG § 131 Abs.3. BVerwG, Urteil vom 26.1.

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1980

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IRB: Z 1243
SEBI: Zs 3022-4

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Zusammenfassung

Nach § 131 Absatz 3 BBauG ist bei der Verteilung des Erschließungsaufwands im Hinblick auf die Vorteilsgerechtigkeit der Verschiedenheit der baulichen oder sonstigen Nutzung nach Art und Maß nur dergestalt zu entsprechen, dass das Heranziehungsverfahren für die Gemeinde praktikabel und für den Bürger überschaubar bleibt. Die Kombination von Grundstücksflächen und Geschosszahl ist als Verteilungsmaßstab bei der Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen grundsätzlich nicht zu beanstanden. Zur Frage der vorteilsgerechten Staffelung nach einem Nutzungsfaktor. -y-

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Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht (ZfBR) 2(1979)Nr.3, S.Aus der Rechtsprechung.

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