Das Übermaßverbot im Verwaltungsrecht. Grundsätzliches und Tendenzen zu den Prinzipien der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit.

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SEBI: 72/2714

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Abstract

Die Arbeit liefert einen Beitrag zur Stellung und Weiterentwicklung des Übermaßverbotes im Verwaltungsrecht.Nachdem die Prinzipien der Notwendigkeit und der Verhältnismäßigkeit definiert werden, wird für beide Begriffe die Oberbezeichnung Übermaß eingeführt, deren Justiziabilität im weiteren untersucht und voll bejaht wird.Neue Tendenzen und Strömungen, die dem Übermaß weitere Anwendungsgebiete erschließen, werden kritisch dargestellt.War es bisher ausschließlich die Aufgabe des Übermaßverbotes, die Frage zu lösen, bis zu welchem Maß die Eingriffsverwaltung des Staates in die Interessensphäre des Privaten eindringen durfte, so kommt nun dem Prinzip immer häufiger Bedeutung im Bereich der Leistungsverwaltung zu.Im Rahmen der Untersuchung einer Richtungsänderung lassen sich zwei neue Tendenzen unterscheiden einmal das Übermaß als Limitierung gegen Hoheitsträger gerichteter Maßnahmen, zum anderen Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit als Verhaltensmaßstab des Staatsbürgers. eb/difu

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Verfassungsrecht, Verhältnismäßigkeit, Übermaßverbot, Verwaltungsrecht, Gesetzgebung, Verwaltung/Öffentlichkeit

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Würzburg: (1970), XXIX, 182 S., Lit.

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Verfassungsrecht, Verhältnismäßigkeit, Übermaßverbot, Verwaltungsrecht, Gesetzgebung, Verwaltung/Öffentlichkeit

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