Mehr Anreize zur Eigeninitiative schaffen. Treffsicherheit der Fördermaßnahmen erhöhen. Mehr Ausgewogenheit durch unternehmensbezogene Kostenmiete.
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SEBI: Zs 631-4
BBR: Z 492
IRB: M 66
BBR: Z 492
IRB: M 66
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Zusammenfassung
Vorrangig muss bei der künftigen Förderung eine räumliche Komponente berücksichtigt werden, d.h. in den Gebieten, in denen Wohnungsnot herrscht und sozial benachteiligte Bevölkerungskreise besonders zu leiden haben, muss das Fördervolumen konzentriert werden. Durch eine drastische Herabsetzung der Einkommensgrenzen muss die Anspruchsberechtigung auf den Kreis der tatsächlich sozial Schwachen und Hilfsbedürftigen begrenzt werden. Es wird gefordert, mehr Anreize für die Eigenverantwortung und Eigeninitiative des Einzelnen zu schaffen. Wegen der gestiegenen Kosten und des hohen Zinsniveaus ist es schwierig, freiwerdende Wohnungen, auch Sozialwohnungen, neu zu vermieten. Deshalb müssen die gemeinnützigen Wohnungsunternehmen in die Lage versetzt werden, zur unternehmensbezogenen Kostenmiete zu kommen. -y-
Beschreibung
Schlagwörter
Politik, Wohnungsbau, Wohnungsbauförderung, Förderungsmaßnahme, Stadtentwicklungsplanung, Wohnungsnot, Eigeninitiative, Eigenverantwortung, Bewohner, Wohnungsbauunternehmen, Kostenmiete
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Wohnungswirtschaftliche Informationen, Hamburg (1981)Nr.45, S.1-2
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Politik, Wohnungsbau, Wohnungsbauförderung, Förderungsmaßnahme, Stadtentwicklungsplanung, Wohnungsnot, Eigeninitiative, Eigenverantwortung, Bewohner, Wohnungsbauunternehmen, Kostenmiete