Öffentlichkeitsarbeit - Public Relations IPR - im öffentlichen Dienst zwischen Theorie und Praxis. Begleitendes Skript zum gleichnamigen Wahl-Pflichtkurs im FB I an der FH für Verwaltung und Rechtspflege Berlin, Herbst 1989.

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1989

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SEBI: 90/4050-4

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In einem demokratischen und sozialen Rechtsstaat gehört die Öffentlichkeitsarbeit zu den selbstverständlichen Aufgaben der Staatsorgane. Der Bürger hat Anspruch darauf, über die Arbeit und das Handeln der (Landes-) Regierung kontinuierlich informiert zu werden. Die Wichtigkeit, die Öffentlichkeit zu informieren, haben Städte und Gemeinden bereits frühzeitig erkannt. 1927 besaßen von 90 Städten bereits 66 Abteilungen oder selbständige Ämter für ihren Nachrichtendienst. Heute wird jedoch häufig der Fehler begangen, Öffentlichkeitsarbeit von untergeordneten Stellen betreiben zu lassen. Diese Dokumentation versucht aufzuzeigen, daß Öffentlichkeitsarbeit, die lediglich zuständig für Broschüren und schöne Plakate ist, gründlich mißverstanden wird. Es wird ausgeführt, daß Öffentlichkeitsarbeit Denk-, Planungs- und Konzeptionsarbeit ist. geh/difu

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Berlin: (1989), o.S., Abb.

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