Die Gemeinden in der Landesplanung unter Berücksichtigung der Neuregelung des Raumordnungsrechts.
Ergon
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Ergon
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DE
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Würzburg
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ZLB: 2001/3100
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DI
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Abstract
Die Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinden an den in Plänen und Programmen enthaltenen Zielen als den wichtigsten Mitteln der Raumordnung und Landesplanung ist Thema der Arbeit. Die Autorin prüft, in welcher Weise den Gemeinden effektiver Rechtsschutz gewährt werden kann. Die Arbeit beginnt mit allgemeinen Begriffserklärungen und untersucht sodann das Verfahren vor der rechtsverbindlichen Aufstellung von Raumordnungsplänen. Geklärt wird auch welche Beteiligungsrechte das Grundgesetz und das Raumordnungsgesetz als Rahmenrecht bei der Aufstellung der Raumpläne für die Gemeinden vorgeben und in welcher Form der bayerische Gesetzgeber die vorgegebenen Beteiligungsrechte umgesetzt hat. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht die Frage, in welchem Zeitpunkt die Gemeinden an der staatlichen Raumplanung zu beteiligen sind und ob ihnen bei der Landesplanung eine primäres Initiativrecht zusteht. Weiter wird dargestellt, wie in Bayern die kommunale Beteiligung der auf regionaler Ebene getroffenen Regionalplanung sichergestellt wird. kirs/difu
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197 S.
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Würzburger rechtswissenschaftliche Schriften; 26