Finanzverfassung und Steuerreformen.
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1964
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SEBI: DA 941
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Zusammenfassung
In einem modernen Bundesstaat wird die Veteilung der steuerlichen Gesetzgebungszuständigkeiten zwischen Gesamtstaat und den Gliedstaaten entscheidend durch die Forderung der Einheitlichkeit des Wirtschafts- und Sozialgefüges geprägt, der gegenüber föderalistische Einzelinteressen zurückzustehen haben. Dieser Forderung wird Art. 105 GG gerecht, da er eine bundesgesetzliche Regelung nahezu aller Steuern ermöglicht (tatsächlich sind auch alle wichtigen Steuern bundesgesetzlich geregelt). Die Frage dieser Arbeit ist, inwieweit der Bundesgesetzgeber frei ist, die Steuer und das Steueraufkommen nach Belieben zu gestalten und abzuändern. Insbesondere Art. 106 GG beschränkt die Bundeszuständigkeit aus Art. 105. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, daß grundlegende Reformen des Steuersystems je nach den Auswirkungen auf den vertikalen Einnahmeausgleich zugleich auch finanzverfassungsändernde Gesetze sind. chb/difu
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Schlagwörter
Finanzverfassung , Steuerreform , Gesetzgebung , Realsteuer , Abgabe , Föderalismus , Zoll , Steuergarantie , Verfassungsrecht , Haushaltswesen , Steuer , Gebühr , Finanzplanung , Finanzausgleich
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Köln: O.Schmidt (1964), XIX, 128 S., Lit.; Reg.(jur.Diss.; Münster 1963)
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Finanzverfassung , Steuerreform , Gesetzgebung , Realsteuer , Abgabe , Föderalismus , Zoll , Steuergarantie , Verfassungsrecht , Haushaltswesen , Steuer , Gebühr , Finanzplanung , Finanzausgleich