Der Flächennutzungsplan als Instrument zur Vorsorge und Grundlage für die Verwirklichung von Infrastruktur-Großprojekten.
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1990
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SEBI: 91/6423-4
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Das Verhältnis der Flächennutzungsplanung zur Fachplanung wird aus dem Blickwinkel des Baurechtes (insbesondere der Pargr. 5, 7 und 38 BauGB) untersucht. Danach sind die Möglichkeiten der Flächennutzungsplanung bei der Planung von Infrastrukturprojekten sehr beschränkt, sie betreffen vor allem die Planung von Gemeinbedarfseinrichtungen sowie begrenzt Freizeitanlagen und Straßenplanungen. Im Rahmen der Fachplanung gewinnt der Flächennutzungsplan als Belang dann besonderes Gewicht, wenn er auf einer hinreichend konkreten Planung gerade für die Flächen im Außenbereich (Land- und Forstwirtschaft) beruht. Am Beispiel des seit 1987 wirksamen Flächennutzungsplanes des Umlandverbandes Frankfurt (UVF) werden für die einzelnen Infrastrukturbereiche die Anteile eigener Darstellungen des Flächennutzungsplanes bzw. die Übernahme von Fachplanungen (Vermerke, nachrichtliche Übernahmen) aufgezeigt. difu
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In: Management in Großverfahren der Infrastrukturplanung.Hrsg.: Univ.Karlsruhe, Institut für Städtebau und Landesplanung., Karlsruhe:(1990), S. 27-41, Abb.; Lit.
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