Die Einwirkung bodenordnender Raumpläne auf das Bergwerkseigentum im Verhältnis zur Enteignung - Unter besonderer Berücksichtigung des Bebauungsplanes nach dem Bundesbaugesetz.
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1964
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SEBI: 79/4233
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Zusammenfassung
Ausgehend von der sich aus der Standortgebundenheit des Bergbaus ergebenden Unmöglichkeit, entgegenstehenden rechtlichen Interessen ausweichen zu können, wird der Frage nach der Enteignung des Bergwerkseigentums durch bodenordnende Raumpläne nachgegangen. Gegenstand der Untersuchung ist auf Seiten des Bergbaus nicht der eingerichtete Betrieb, sondern nur die Abbauberechtigung als solche. Aus der Vielzahl der Planarten werden nur die bodenordnenden Raumpläne berücksichtigt, ebenso beschränkt sich die Arbeit in bezug auf die hoheitlichen Eingriffs- und Entschädigungstatbestände auf den entschädigungspflichtigen Hoheitsakt der Enteignung. Die drei Rechtskreise Bergwerkseigentum, Raumplanung und Enteignung werden zunächst getrennt dargestellt. Anschließend werden die Einwirkungen der bodenordnenden Raumpläne auf das Bergwerkseigentum unter dem Gesichtspunkt der Enteignung untersucht. Der Tatbestand der Enteignung durch den Bebauungsplan ist in den Fällen gegeben, in denen ein Eingriff in den Wesensgehalt des Bergwerkseigentums bejaht werden muß. eb/difu
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Münster: (1964), XV, 108 S., Lit.